Lichtenberg Apotheke Cannabisplus Apotheke C+ Apotheke
1. Wie hoch sind die Kosten der Cannabisblüten?
Die Preisgestaltung unterliegt der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Die Vorgaben für verschreibungspflichtige Arzneimittel sind somit gesetzlich geregelt. Da der Einkaufspreis ein Faktor in der Berechnung einnimmt, kann es je nach Hersteller, Sorte und Mengenbezug in verschiedenen Apotheken zu unterschiedlichen Preisen kommen. Es gibt keinen Pauschalpreis. Aktuell beläuft sich die Preisspanne im Durchschnitt auf €15-25 pro Gramm je nach Sorte. Angaben ohne Gewähr. Die oben genannte Preisspanne dient als Angabe zur ungefähren Preisvorstellung in der Lichtenberg Apotheke, mit Abweichungen ist zu rechnen. Bevor Recherchen nach Lieferfähigkeit gestartet und Alternativen gesucht werden, rechnen wir Ihnen den ungefähren Gesamtpreis aus und teilen Ihnen diesen mit. Erst nach schriftlicher Bestätigung des Preises starten wir den Prozess.
2. Sie haben eine Verordnung von einem Arzt/ einer Ärztin für Cannabisblüten erhalten. Wie geht es weiter?
Bringen Sie gerne Ihr Rezept persönlich in der Lichtenberg Apotheke vorbei oder senden Sie uns Ihre Bestellung via E-Mail an bestellung@lichtenberg-apotheke.de oder über die gesund.de App. Ihre Anfrage wird zeitnah von einem unserer Mitarbeitenden bearbeitet. Nach der Recherche erhalten Sie genaue Preisinformationen. Zur Kontaktaufnahme können Sie uns Ihre Telefonnummer hinterlassen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen können Cannabisblüten und -extrakte verordnen. Einzige Ausnahme sind Tier- und Zahnärzte. Die Verordnungen müssen grundsätzlich auf einem BtM-Rezept erfolgen. Zum genaueren Bestellprozess siehe Frage 4.
3. Wer übernimmt die Kosten?
In der Regel handelt es sich hierbei um ein Privatrezept. Die Kosten sind vom Patienten selbst zu tragen (Selbstzahlerrezept). Sollten Sie ein rosa Rezept (auch Kassenrezept genannt) erhalten haben, so ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 € zu leisten. Im Falle einer Zuzahlungsbefreiung ist der Betrag nicht zu entrichten.
4. Wie kann ich eine Bestellung auslösen?
Bestellungen können gerne als Anfrage per E-Mail an bestellung@lichtenberg-apotheke.de gesendet werden. Damit eine schnelle Bearbeitung erfolgen kann, benötigen wir ein Foto von Ihrem Rezept oder alternativ die verordnete Sorte und Menge auf dem Rezept. Nach interner Prüfung unserer Lagerbestände oder Lieferfähigkeit der Sorte erhalten Sie eine Antwort zur Bestellung, Herstellung, Abholung und Verkaufspreis der Blüten. Nachdem Sie die Bestellung bestätigen, behalten wir uns eine Anzahlung in Höhe von einem Viertel des Gesamtpreises, mindestens jedoch 50€ vor. Es wird für jede/n NeukundIn ein KundenInnenkonto angelegt. Bei Abholung der Bestellung müssen unsere Datenschutzbestimmungen unterschrieben werden. Das dient lediglich der Nachvollziehbarkeit der Bestellungen und der Arzneimittelsicherheit. Die Anzahlung kann gerne in der Apotheke vor Ort oder via Paypal an lucas@lichtenberg-apotheke.de gezahlt werden.
5. Wann kann ich meine Bestellung abholen?
Nach eingegangener Bestellbestätigung in Form einer Anzahlung kann die Bestellung nach 1-3 Werktagen abgeholt werden. Über den genauen Termin werden Sie per Telefon oder E-Mail informiert.
6. Wieso kann ich meine Bestellung nicht direkt mitnehmen?
Bei Verordnungen über Medizinalcannabis handelt es sich um Rezepturherstellungen. Somit sind wir als Apotheke gesetzlich zur Qualitätsprüfung verpflichtet. Die Prüfung beinhaltet u.a. eine Identitätsprüfung und Dokumentation. Da es eine Vielfalt an Sorten gibt, bestellen wir die Blüten erst auf Nachfrage. Dieser Prozess umfasst Recherche, Bestellung, Qualitätsprüfung, Abfüllung und Etikettierung, damit Ihr Arzneimittel qualitativ, wirksam und unbedenklich ist.
7. Was kann ich tun, wenn die verordnete Sorte nicht bestellbar ist?
Sollte die vom Arzt oder Ärztin verordnete Cannabissorte (THC/CBD) nicht vorrätig sein und auch nicht auf dem Markt verfügbar, so werden wir in Rücksprache mit Ihnen eine vergleichbare Alternative mit gleichem THC-Gehalt und ähnlicher Terpenstruktur suchen. Gibt es keine Alternativen, so müssen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin wenden, um gemeinsam eine Therapieoption und ggf. Austausch der Sorte zu besprechen.
8. Wie lange ist mein Rezept gültig?
Privatverordnungen haben eine Gültigkeit von 3 Monaten. Rezepte, die von der Krankenkasse übernommen werden, sind nur 28 Tage nach Ausstellungsdatum einlösbar. Danach gelten sie noch 2 Monate als Privatverordnung.